„Rein
obtisch wirkt der Stein verschmiert und besudelt“
Urteil des Amtsgerichts München gegen den Künstler
WOLFRAM P. KASTNER wegen seiner Kunstaktion „ElserSpuren“ („gemeinschädliche
Sachbeschädigung“)
Am
7. November 1999 (anläßlich des 60. Jahrestages des Attentats
von Georg Elser auf die Naziführung) sprühte Wolfram P Kastner
- genehmigt vom städtischen Baureferat - eine Aussage Elsers aus
seinem Verhör bei der Gestapo im Rahmen einer Kunstaktion an vier
Stellen der Stadt München auf das Pflaster: „Ich wollte durch
meine Tat noch größeres Blutvergießen verhindern“. Anschließend
schrieb er in aller Öffentlichkeit auf den schwarzen Gedenkstein
vor der Bayrischen Staatskanzlei mit weißer Schrift „Elser“, dessen
Name dort fehlt. Kastner betrachtet diese ästhetische Intervention
als eine „gemeinnützige Sachergänzung durch Kunst“, die eigentlich
im Sinne der Bayrischen Staatsregierung sein müßte.
Nach
zwei Stunden war die Schrift durch einen Geschichtsreinigungstrupp
im Auftrag der Staatskanzelei zwar rückstandslos entfernt. Bei
einem Verhör wird der Künstler auf Anordnung des Leiters des Staatsschutzes
erkennungsdienstlich behandelt: Fingerabdrücke, Verbrecherfoto,
Wiegen, Messen etc.
Ein
bayrisches Gericht befand: „Nach ständiger Rechtsprechung stellt
auch das Beschmieren mit Farbe als nicht nur belanglose Veränderung
der äußeren Erscheinung eine Sachbeschädigung dar. Vorliegend
war die Aussehensveränderung des vom Angeschuldigten besprühten
Denkmals belangreich ...“. Die Freiheit spielt jedenfalls
in Bayern eine geringere Rolle als das Sauberkeitsbedürfnis der
Staatskanzlei. So erkannte das Gericht „Die objektiv vorliegende
Sachbeschädigung ist auch nicht durch die Ausübung seines Grundrechtes
auf Kunstfreiheit gerechtfertigt.“
Gutachten
von Kaspar König (Museum Ludwig Köln), von Prof. Wieland Schmied
(Präsident der Bayrischen Akademie der Wissenschaften) und Prof.
Willibald Sauerländer (ehem. Direktor des Zentralinstituts für
Kunstgeschichte) stellen fest, dass es sich keineswegs um eine
Beschädigung sondern um eine notwendige Ergänzung und Potenzierung
des Denkmals handelt. Die Richterin scherte sich darum nicht,
gab aber immerhin zu erkennen, dass sie erst durch die Aktion
Kastners von der mutigen Tat Georg Elsers erfuhr. Kastner wurde
der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er
soll die Reinigungskosten, die Verfahrenskosten sowie eine Betrag
von 500,- DM an eine Stiftung bezahlen. „Die Verurteilung zu einer
Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- DM bleibt vorbehalten.“
Der Künstler verzichtet auf eine Berufung, da er sich nicht mit
bayerischen Gerichten, die er in Kunstfragen für inkompetent hält,
auf einen langwierigen und ebenso aussichtlosen Streit einlassen
will.